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| Stellenausschreibung: Wiss. Mitarbeiter am Johann-Friedrich Blumenbach Institut für Zoologie und Anthropologie der Georg-August-Universität Göttingen (Prof. Peter Kappeler) |
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Am Johann-Friedrich Blumenbach Institut für Zoologie und Anthropologie der Georg-August-Universität Göttingen ist zum 01.10.2011 die Stelle einer/eines
wissenschaftlichen Mitarbeiterin/ wissenschaftlichen Mitarbeiters (Entgeltgruppe 13 TV-L)
am Lehrstuhl für Soziobiologie/Anthropologie mit 50% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (zzt. 39,8 Stunden/Woche) befristet für die Dauer von 2 Jahren zu besetzen. Eine anschließende Weiterbeschäftigung mit 100% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit bis zum 30.09.2016 ist möglich.
Ihre Aufgaben • Mitwirkung an den Lehrveranstaltungen und bei den Leistungsprüfungen im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 • Koordination des Moduls „Anthropologie“ im BSc-Studiengang • Mitarbeit im Forschungsschwerpunkt Anthropologie und am CRC Evolution des Sozialverhaltens • Kuratorische Aufarbeitung und Betreuung der Skelettsammlung
Ihr Profil • besonders qualifizierte Promotion im Fach Anthropologie, Humanbiologie oder Zoologie • Forschungsschwerpunkt in Anthropologie • Lehr- und Publikationserfahrung
Die Stelle soll der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses dienen und bietet die Möglichkeit zur Habilitation. Die Stelle ist teilzeitgeeignet.
Die Universität Göttingen strebt in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden innerhalb von drei Wochen nach Erscheinen, gern auch in elektronischer Form, erbeten an Georg-August-Universität Göttingen, Abt. Soziobiologie/Anthropologie, Kellnerweg 6, 37077 Göttingen, E-Mail:
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Prof. Dr. Kappeler (Telefon 0551-397317 E-Mail: ) zur Verfügung.
Reichen Sie bitte die Bewerbungsunterlagen nur in Kopie ein. Die Unterlagen werden nach einer Aufbewahrungsfrist von fünf Monaten vernichtet. Eine Rücksendung erfolgt nur bei einem beigefügten, ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag.
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